Die VERORDNUNG (EG) Nr. 641/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen.
Artikel 8 -
Inkrafttreten
Diese
Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird nach folgendem Zeitplan anwendbar:
1.
Ab 1. Januar 2013 darf der
Energieeffizienzindex von externen Nassläufer-Umwälzpumpen den in Anhang I Nummer 1 Punkt 1 genannten Wert nicht überschreiten, ausgenommen externe Nassläufer-Umwälzpumpen, die speziell für Primärkreisläufe von thermischen Solaranlagen und von
Wärmepumpen ausgelegt sind.
2.
Ab 1. August 2015 darf der
Energieeffizienzindex von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen die in Anhang I Nummer 1 Punkt 2 genannten Werte nicht überschreiten.
Die am
1. Januar 2013 in Kraft tretende
Umweltdesignrichtlinie (ErP) für
Umwälzpumpen verlangt von den Herstellern,
keine Standard-Umwälzpumpen mehr zu
produzieren. Ein großer Teil der bisherigen
Pumpen wird die anspruchsvollen Vorgaben nicht erfüllen und ist deswegen zukünftig
nicht mehr für den Verkauf in der EU
zugelassen.
Der
Energieeffizienzindex (
EEI) der
Pumpen darf
ab 2013 maximal
0,27 betragen. Hier sind die meisten
Umwälzpumpen in der
Gebäudetechnik betroffen. Die bisherige Kennzeichnung mit dem
Energielabel (
Energieeffizienzklassen A-H)
entfällt.
Ausgenommen sind
Pumpen in
thermischen Solaranlagen,
Wärmepumpen und direkt in den
Wärmeerzeuger (Kessel, Therme)
integrierte Pumpen. Ab 1. August 2015 wird der
Energie-Effizienz-Index (
EEI) auf
0,23 abgesenkt.
Ab
2013 dürfen
Hersteller nur noch Hocheffizienzpumpen für die betroffenen Bereiche in den Verkehr bringen.
Ab
2014 dürfen
Großhändler nur noch Hocheffizenzpumpen für die betroffenen Bereiche in den Verkehr bringen.
Ab
2015 dürfen
Handwerker oder sonstige Lieferanten (
Internet) nur noch Hocheffiziennzpumpen in den Verkehr bringen.
Ab
2020 muss auch der Austausch
integrierter Pumpen (alle Nassläufer-Umwälzpumpen in
Wärmeerzeugungs- und Klimaanlagen) in bestehenden
Wärmeerzeugern erfolgen.
Leider wird zunehmend über
Störungen bzw.
Totalausfällen nach kurzem Betrieb dieser
Pumpen berichtet. Vor dem Einbau dieser
Pumpen bei einer Sanierung sollte das
Heizungs- oder
Kühlwasser analysiert und die Anlage bei Bedarf
gespült,
gereinigt und behandeltes
Füllwasser eingefüllt werden. Vielleicht sollten die Hersteller genauer auf dieses Problem hinweisen.
Die Verordnung gilt nicht für Trinkwarmwasserzirkulationspumpen.