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2048

Energieeffizienz von Umwälzpumpen

Autoren
OldBo
28.12.2013
Die Verordnung (EG) Nr. 641/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen.
Die VERORDNUNG (EG) Nr. 641/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen.

Artikel 8 - Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird nach folgendem Zeitplan anwendbar:
1. Ab 1. Januar 2013 darf der Energieeffizienzindex von externen Nassläufer-Umwälzpumpen den in Anhang I Nummer 1 Punkt 1 genannten Wert nicht überschreiten, ausgenommen externe Nassläufer-Umwälzpumpen, die speziell für Primärkreisläufe von thermischen Solaranlagen und von Wärmepumpen ausgelegt sind.
2. Ab 1. August 2015 darf der Energieeffizienzindex von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen die in Anhang I Nummer 1 Punkt 2 genannten Werte nicht überschreiten.

Die am 1. Januar 2013 in Kraft tretende Umweltdesignrichtlinie (ErP) für Umwälzpumpen verlangt von den Herstellern, keine Standard-Umwälzpumpen mehr zu produzieren.  Ein großer Teil der bisherigen Pumpen wird die anspruchsvollen Vorgaben nicht erfüllen und ist deswegen zukünftig nicht mehr für den Verkauf in der EU zugelassen.

Der Energieeffizienzindex (EEI) der Pumpen darf ab 2013 maximal 0,27 betragen. Hier sind die meisten Umwälzpumpen in der Gebäudetechnik betroffen. Die bisherige Kennzeichnung mit dem Energielabel (Energieeffizienzklassen A-H) entfällt. Ausgenommen sind Pumpen in thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen und direkt in den Wärmeerzeuger (Kessel, Therme) integrierte Pumpen. Ab 1. August 2015 wird der Energie-Effizienz-Index (EEI) auf 0,23 abgesenkt.

Ab 2013 dürfen Hersteller nur noch Hocheffizienzpumpen für die betroffenen Bereiche in den Verkehr bringen.
Ab 2014 dürfen Großhändler nur noch Hocheffizenzpumpen für die betroffenen Bereiche in den Verkehr bringen.
Ab 2015 dürfen Handwerker oder sonstige Lieferanten (Internet) nur noch Hocheffiziennzpumpen in den Verkehr bringen.
Ab 2020 muss auch der Austausch integrierter Pumpen (alle Nassläufer-Umwälzpumpen in Wärmeerzeugungs- und Klimaanlagen) in bestehenden Wärmeerzeugern erfolgen.

Leider wird zunehmend über Störungen bzw. Totalausfällen nach kurzem Betrieb dieser Pumpen berichtet. Vor dem Einbau dieser Pumpen bei einer Sanierung sollte das Heizungs- oder Kühlwasser analysiert und die Anlage bei Bedarf gespült, gereinigt und behandeltes Füllwasser eingefüllt werden. Vielleicht sollten die Hersteller genauer auf dieses Problem hinweisen.

Die Verordnung gilt nicht für Trinkwarmwasserzirkulationspumpen.
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