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2006

Auslegung von Trinkwassererwärmern

Autoren
OldBo
28.09.2012
Bei der Auslegung eines Trinkwasserspeichers für Ein- und Mehrfamilienhäusern kann von einem Warmwasserbedarf von 30 bis 50 Liter pro Person/Tag bei einer Temperatur von 45°C ausgegangen werden.
Bedarfsermittlung - Trinkwassererwärmung
 Bedarfsermittlung - Trinkwassererwärmung
Bei der Auslegung eines Trinkwasserspeichers für Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern kann von einem Warmwasserbedarf von 30 bis 50 Liter pro Person/Tag bei einer Temperatur von 45°C ausgegangen werden. In einem Einfamilienwohnhaus mit ca. 150 m² Wohnfläche ergibt sich daraus für einen 4-Personen-Haushalt ein Warmwasserverbrauch von 160 Litern pro Tag und somit eine erforderliche Wärmemenge  von  6,51 kWh (160 Liter von 10 °C auf 45 °C ).

Der spezifische Wärmebedarf  beträgt von 15,8 kWh/(m2 * a). Die EnEV gibt einen Standardwert von 12,5 kWh/(m2 * a) vor. Bei zukünftig steigendem Warmwasserkomfort und auf Grund der Legionellenproblematik (> 60 °C) besteht hier kein Einsparpotenzial. Die Speicherung von erwärmtem Trinkwasser (Warmwasser) muss so bemessen werden, dass die Speichermenge möglichst an einem Tag verbraucht wird. Auch sollte man bedenken, dass die Warmwassertemperatur > 60 °C haben muss, damit das Wasser hygienisch einwandfrei bleibt. Natürlich ist auch hier die Hygiene in der Trinkwaserinstallation zu beachten.

Bedarfskennzahl - Leistungskennzahl
Tabellen der DIN 4708 Teil 2 zur ermittlung der Bedarfs- bzw. Leistungskennzahhl
 Tabellen der DIN 4708 Teil 2 zur ermittlung der Bedarfs- bzw. Leistungskennzahhl
Um die "Größe" eines Trinkwassererwärmers (Speicher, Frischwasserstation, Durchlauferwärmer) zu berechnen, benötigt man die genormte Bedarfskennzahl N (Warmwasserbedarf - nach DIN 4708 Teil 2) und die gemessene Leistungskennzahl NL (notwendige zuzugeführende Leistung - nach DIN 4708 Teil 3). Nachdem der Warmwasserbedarf berechnet wurde, wird über die Leistungskennzahl aus den Herstellerunterlagen der pssende Trinkwassererwärmer ermittelt.

Die Bedarfskennzahl N bezieht sich auf die Anzahl der Personen und von der Auslegungund Anzahl der Zapfstellen pro Wohnung. Bei einer Normalwohnung (N = 1) geht man von 3,5 Personen (4 Räume) mit einer Badewanne (5,82 kW/h - 100 l · 50 K · 1,163 [1600 x 700 mm]) und 2 weiteren Zapfstellen aus, die aber nur dann zusätzlich rücksichtigt werden, wenn mehr als zwei Zapfstellen pro Wohnung installiert sind.

Bedarfskennzahl N = 1
Trinkwassererwaermung/Bedarfskennzahl.jpg" />
n = Anzahl der Wohnungen
p = Anzahl der Personen pro Wohnung
WV = Zapfstellenbedarf
3,5 = durchschnittliche Belegung pro Wohnung
5,82 kWh = Bezugswärmemenge für eine Normalbadewanne (1600 x 700 mm)

Die Belegungszahl p ist um 0,5 zu korrigieren, wenn in einem Wohngebäude nur 1- und/oder 2-Zimmerwohnungen vorhanden sind. Mit der ermittelten Leistungskennzahl NL (Anzahl Normalwohnungen) wird in den Leistungsdiagrammen der Hersteller der geeignete Trinkwassererwärmer ausgewählt.

In Altenheimen, Wohnheimen, Hotels, Kliniken und Ferienappartmenthäusern muss aufgrund des Gleichzeitigkeitsfaktors die Bedarfskennzahl korrigiert werden (NKorr).

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