Eine lösbare Rohrverbindung kann jederzeit mit den geeigneten Werkzeug wieder auseinandergenommen und zusammengebaut werden. Da diese Verbindungen durch typische Beanspruchungen (Verwindungen und thermischen Beanspruchungen) undicht werden können, müssen sie immer zugänglich sein, also dürfen sie z. B. nicht unter Putz oder unter dem Estrich verlegt werden.
Die Verbindungen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und zugelassen sein und mit dem geeigneten bzw. vorgeschrieben Werkzeug herstellt werden.
Da lösbare Verbindungen (Verschraubungen, Langewinde) durch Verwindungen und thermischen Beanspruchungen undicht werden können, dürfen sie nicht verdeckt bzw. "unter Putz" und nicht für die Erdverlegung verwendet werden, ggf. sind Revisionsöffnungen vorzusehen (nach DIN 18380 [VOB Teil C] müssen alle unter Putz liegenden lösbaren Verbindungen zugänglich bleiben - Neu - "Lösbare Verbindungen, deren Dichtheit nicht dauerhaft sichergestellt ist, müssen zugänglich sein"). Sie müssen mit dem jeweilig notwendigen Werkzeug zugänglich sein. Ob eine Verbindung (z. B. Verschraubung, Steckverbindung) als "unlösbare" Verbindung eingestuft ist, muss aus den jeweiligen Herstellerangaben entnommen werden. Gegebenenfalls ist eine Revisionsöffnung zu setzen, damit man mit dem geeigneten Werkzeug (teilweise Spezialwerkzeuge) arbeiten kann.