Da die
Hüllfolie eines
Vakuum-Isolations-Paneels (
VIP) sehr anfällig gegen
Beanspruchung und
Beschädigung beim Transport, beim Handling und beim Einbau an der Baustelle ist, wird es werkseitig mit
Schutzdeckschichten und sicherem
Kantenschutz (
QASA-Bauteile) versehen. Neben der Vorbeugung vor mechanischen Beschädigungen übernehmen die Deckschichten Aufgaben sowohl im Design, als auch in der jeweils geforderten Funktion.
Für den rechnerischen Nachweis des
Wärmedurchlasswiderstandes gilt für das VIP (ohne Schutzdeckschichten) der „Bemessungswert“ der
Wärmeleitfähigkeit λ:
0,007 W/(m·K). Bei diesem Wert ist die
Alterung der VIP`s sowie die
Wärmeverluste durch den
Wärmebrückeneffekt des Randbereiches der VIP-Paneele berücksichtigt. Im Dämmdickenvergleich mit konventioneller
Dämmung ist eine
5 bis 6fach geringere Dämmstärke notwendig. Bauteile in denen VIP-Paneele verwendet werden, müssen auch im Fall des Versagens des
Vakuums die Anforderungen an den
Mindestwärmeschutz nach
DIN 4108-2, Tabelle 3 erfüllen. Für das
belüftete VIP gilt der „Bemessungswert“ der
Wärmeleitfähigkeit λ:
0,020 W/(m·K).
Die VIP-Elemente dürfen einen Wert von
80 °C nicht überschreiten und sind
normalentflammbar (B2).
Eine mehrlagige,metallisierte Hochbarrierefolie schließt den unter Vakuum stehenden Stützkern aus pyrogener Kieselsäure und Infrarottrübungsmittel diffusions- und luftdicht ab.
Ein Beispiel für den Einsatz der
VIP-Paneele in einem
Fußbodenheizungssystem, da die
Dämmung einen extrem hoher Dämmwert (WLG 007 -
λ: 0,007 W/(m·K) hat. Dadurch ist eine
Gesamtaufbauhöhe von nur
63 mm notwendig, was besonders bei der
Altbausanierung von Vorteil ist.