Der
Luftvolumenstrom, der durch
Undichtheiten an
Fenstern und der
Gebäudehülle entsteht, wird über die Begriffe
Infiltration (Eindringen kalter
Außenluft) und
Exfiltration (Entweichen warmer Innenraumluft) definiert. Auch in
anderen Fachbereichen werden die Begriffe "
Infiltration"
und
"
Exfiltration" verwendet, so z. B. in der
Wassertechnik bei dem Einsickern von Oberflächen- bzw. Flusswasser in das
Grundwasser und in der
Abwassertechnik bei dem Einsickern von
Oberflächenwasser in das Kanalsytem oder Entweichen von
Abwasser in das
Oberflächenwasser. Aber auch
Leckluftvolumenströme durch Undichtigkeiten aus
Luftleitungen einer
lüftungstechnischen Anlage können einer Infiltration in die Räume führen.
Der
Windanfall am Haus und der
Auftrieb im Gebäude führen durch die auftretenden
Druckdifferenzen zu einer Durchströmung von Fugen in der
Gebäudehülle. In der Regel werden die
unteren Geschosse durch
Infiltration belastet und die
oberen Geschosse bzw.
Dachbereich mit
Exfiltration. Eine Infiltration von außen nach innen führt zu einem
erhöhten Heizwärmebedarf und zu
Zugerscheinungen durch
kalte Luft. Dabei bleiben die Bauteile normalerweise trocken.
Bei einer
Durchströmung von
innen nach außen (Exfiltration) kann es zu
Bauschäden kommen. Warme, feuchte
Luft kondensiert an den kalten Stellen im Bauteil, wodurch
Feuchteschäden (Frostschäden,
Schimmelpilzbildung) auftreten können.
Die
Dichtheit eines
Gebäudes mit dem
Blower-Door-Messverfahren nach der
DIN 13 829 - 2001-02 (Verfahren A - Gebäude im Nutzungszustand oder Verfahren B - Prüfung der
Gebäudehülle) festgestellt.
Durch
Undichtigkeiten in der
Gebäudehülle können erhebliche
Wärmeverluste und
Feuchteschäden auftreten. So können durch
undichte Bauausführungen mit
Heizwärmeverluste zwischen
5 und
50 kWh/m2 Wohnfläche pro Jahr gerechnet werden.
Empfehlungen zur Sicherstellung einer Gebäudedichtheit:
- Dichtungskonzept aufstellen, mit einer genauen Festlegung der
Dichtungsebenen und Materialien - Durchdringungen in der Gebäudehülle gering halten, vorhandene Wand- und Deckendurchführen luftdicht ausführen
- Anschlüsse von flächigen Folien (z. B. Dachdämmung) sind besonders zu prüfen und "abzunehmen“
- Durchführen eines Blower-Door-Test mit evtl. erforderlichen Nachbesserungen
Ein Teil der Norm-Heizlast der Räume beinhaltet Lüftungswärmeverluste durch die natürliche Lüftung bzw. ventilatorgestützte Lüftungsanlagen.
Natürlich belüftete Räume
Die Lüftungswärmeverluste ΣΦV,i für natürlich belüftete Räume wird folgendermaßen berechnet:
ΣΦV,i = max(ζ⋅ΣΦinf,i 0,5⋅Σmin,i)
Bei der Berechnung der Norm-Heizlast eines Gebäudes wird der gleichzeitig wirksame Lüftungswärmeanteil ζ bei der Bestimmung des anzurechnenden infiltrierten Luftvolumenstroms ΣVinf,i und somit auch für die Lüftungswärmeverluste ΣΦV,inf,i, pauschal mit 0,5 angesetzt. Sonderfälle (z. B. Hallen oder Gebäude mit nur einem Raum) kann dieser Wert auch mit 1 bzw. nach einem dem konkreten Fall angepasstem Wert gesetzt werden.
In den Formblättern wird zum besseren Verständnis ζ als variabler Parameter hierfür beibehalten.
Bei der Bestimmung des anzurechnenden Mindestluftvolumenstroms ΣVmin,i wird die Summe der raumweise ermittelten Werte und somit auch die Lüftungswärmeverluste ΣΦV,min,i halbiert. Dies entspricht einem Außenluftwechsel von nmin,Geb = 0,25 h-1 bezogen auf das gesamte Gebäude.
Mechanisch belüftete Räume
Die Ermittlung der Lüftungswärmeverluste für Räume mit ventilatorgestützten Lüftungsanlagen wird folgendermaßen berechnet: