Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 26.10.2021

Jetzt sanieren: Austausch alter Holzöfen gesetzlich vorgeschrieben

Es sind zwar noch gut drei Jahre Zeit, bis die letzten veralteten Holzfeuerungen zu modernisieren sind, doch wer vorausschauend handelt, der tauscht in naher Zukunft seine in die Jahre gekommene Feuerstätte aus. Dazu rät der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., um im Hinblick auf die letzte Frist der 1. BImSchV Ende 2024 schon heute ganz entspannt auf der sicheren Seite zu sein. Hinzu kommt: Ofenbesitzer, die jetzt modernisieren, senken auf Anhieb ihre Brennstoffkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Bild: HKI
Bild: HKI

Bestandsschutz für Geräte der 1. Stufe

Betroffen sind alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Rein rechnerisch umfasst dies rund 4 Mio. Feuerstätten. Die Hersteller haben frühzeitig reagiert und dank beständiger Forschung sowie technischer Innovationen bereits vorher die Öfen schrittweise optimiert. So sind etwa die Hälfte der Geräte aus diesem Zeitraum von der Sanierungspflicht ausgenommen, da sie der ersten Stufe der Verordnung bereits entsprechen und somit Bestandsschutz genießen. Demnach schätzt der Verband, dass bis zum Ablauf der Frist insgesamt bis zu zwei Millionen alte Feuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder erneuert werden müssen.

Sollte Unsicherheit herrschen, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Unter www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und mit allen wesentlichen Eigenschaften aufgelistet. Selbstverständlich kann auch der Schornsteinfeger zu Rate gezogen werden.

Bei Nichtbeachtung droht Stilllegung

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kontrolliert nach Ablauf der Frist, ob die geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Ist dies nicht der Fall, ist er verpflichtet, den Ofen stillzulegen und die zuständige Umweltbehörde zu informieren. Gleiches gilt bereits jetzt für alle Geräte mit einer Typprüfung bis Ende 1994, deren Stichtag bereits am 31. Dezember 2020 abgelaufen ist. Haushalte, die eine solche Feuerstätte bis jetzt noch nicht ausgetauscht oder nachgerüstet haben, sollten umgehend handeln. Sonst steht der Ofen vor dem Aus. Weitere Informationen auf www.ratgeber-ofen.de

Aktuelle Forenbeiträge
Micha67 schrieb: Hallo, ich lese hier schon seit mehr als 3 Jahren mit und...
schlati schrieb: Bin grad im Osterurlaub bei meinem Schwager und hab dort im November...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Lüftungs- und Klimatechnik vom Produkt zum System
Website-Statistik