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Foren
Wie gegen eine nachträgliche Rechnung (Einbau WP) vorgehen?
Verfasser:
Schmitt
Zeit: 08.08.2024 15:21:40
0
3731758
Zitat von wemu Beitrag anzeigen
Auf meine Frage hin warum dann zuvor ein Spezialblindstopfen (Nur mit speziellem WZ zu öffnen) vom HB installiert wird erklärte er mir das seit mindestens 8 Jahren der Gasanschluß mit diesem Vollmateial abgeschlossen wird und diese speziellen Blindstopfen nicht mehr notwendig sind.
Ergänzung, mein Einwand bezog sich auf diesen Beitrag.

FG. Schmitt

Verfasser:
Zwickel
Zeit: 08.08.2024 15:27:41
0
3731759
Zitat von Schmitt Beitrag anzeigen
Stimmt nicht, es wurde nichts verpresst, sondern mit einem speziellen Stopfen verschlossen.


Da du mich zitierst, warum auch immer: Das Zitat stammt vom TO.

Lies einfach seinen Eingangspost nochmal.

Verfasser:
Schmitt
Zeit: 08.08.2024 15:31:53
0
3731761
Hab's doch durch meine Ergänzung korrigiert.

FG. Schmitt

Verfasser:
hanssanitaer
Zeit: 08.08.2024 19:05:39
2
3731792
Zitat von bene Beitrag anzeigen
Wie NetzeBW damit umgeht, dass da ein nicht konzessionierter Schrauber an der Gasanlage gearbeitet hat, weiß ich nicht. Hier bei uns würde das sicherlich einigen Ärger nach sich ziehen.


Zitat von W. Mo. Beitrag anzeigen
Wenn keine Erlaubnis vorliegt an Gasgeräte/Leitungen zu arbeiten, liegt vermutlich eine Straftat vor.


Zitat von W. Mo. Beitrag anzeigen
Naja, wenn er sich technisch richtig verhalten will, braucht er einen Sachverständigen.


Zitat von Schmitt Beitrag anzeigen
Wenn hier ein normaler Stopfen ohne Plombierloch oder Kappe verwendet wurde ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet.


Glaubt ihr eigentlich, was ihr schreibt?
Kunde (technischer Laie) soll Unvermögen des Fachbetriebs mit Hilfe eines Sachverständigen formal belegen, damit... ja wofür eigentlich? Fehlt eigentlich nur noch, dass der Strafbefehl beim Kunden landet, weil er hätte ja sicherstellen müssen, dass nur der konzessionierte Fachbetrieb... 😅

Das ist auf jedem Level einfach nur noch beschämend: Fachhandwerk, Netzbetreiber, Regulierungsbehörde und Politik stellen ihr Totalversagen zur Schau. Hauptsache jemand anderes ist verantwortlich. Der Prozess des Rückbaus oder der Stilllegung von Gasanschlüssen ist bundesweit höchst uneinheitlich, vereinzelt schieben sich Netzbetreiber und konzessionierte Unternehmer den schwarzen Peter untereinander zu. Gab ja noch einen anderen, längeren Thread dazu. Und selbst bei einem großen Netzbetreiber machte ich jüngst die Erfahrung, dass auf Nachfrage eigentlich niemand so genau wusste, wie das nun gehen soll.

Ich hoffe für den TE, dass sein Anlagenbauer und auch der Netzbetreiber genug Rückgrat haben, um das Thema im Interesse aller Parteien auf sich beruhen zu lassen.

Manipulation und Diebstahl sind egal wie und wo immer ein Thema. Oft wird in den eigenen Reihen betrogen. Gängige Verschlüsse und Plombierungen eines Netzbetreibers dienen lediglich der Beweislastumkehr, sofern Anhaltspunkte für einen Energiediebstahl bestehen. Alles andere würde der Staatsanwalt quasi ungelesen einstellen, weil die Strafverfolgung überhaupt nicht im öffentlichen Interesse stünde.

Verfasser:
Zwickel
Zeit: 08.08.2024 19:22:46
0
3731796
Zitat von hanssanitaer Beitrag anzeigen
Glaubt ihr eigentlich, was ihr schreibt?
Kunde (technischer Laie) soll Unvermögen des Fachbetriebs mit Hilfe eines Sachverständigen formal belegen, damit... ja wofür eigentlich? Fehlt eigentlich nur noch, dass der Strafbefehl beim Kunden landet, weil er hätte ja sicherstellen


So wie ich sehe, hat das hier auch niemand behauptet.

Die Beweislast liegt beim Rechnungssteller.

Ich schrieb es schonmal: Warten bis ein gerichtl. Mahnbescheid kommt, dagegen Widerspruch einlegen (braucht nichtmal begründet zu werden) und abwarten ob der Rechnungssteller einen gerichtl. Prozess riskiert.

Im Falle ja, einen Rechtsanwalt beuftragen und entspannt der Geschichte entgegen sehen :-)

Verfasser:
wemu
Zeit: 08.08.2024 22:36:35
0
3731840
Zitat von Schmitt Beitrag anzeigen
Zitat von Zwickel Beitrag anzeigen
[...]
Stimmt nicht, es wurde nichts verpresst, sondern mit einem speziellen Stopfen verschlossen.

Wenn hier ein normaler Stopfen ohne Plombierloch oder Kappe verwendet wurde ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet.


FG. Schmitt



Nach der Demontage der Gastherme (Sept. 2023) wurde vom Kältebauer die Gasleitung mit einem Kupferfitting mit Endkappe verpresst:



Im Juni 2024 wurde durch eine vom Kältebauer beauftragte Fremdfirma (Heizungsbauer) diese Spezialendkappe montiert:



Danach kam der NetzeBW Monteur und hat den Druckregler ausgebaut und durch ein Stück Vollmaterial ersetzt. Der untere gelbe Absperrhahn wurde verplompt.




Laut Aussage des NetzeBW Monteurs ist diese Spezialabschlußkappe seit ca. 8 Jahren nicht mehr notwendig wegen des von ihm eingebauten Vollmaterials und der Plombe am Hahn!

Verfasser:
Peter 888
Zeit: 09.08.2024 06:51:07
0
3731875
Hallo

und was ist in der Zwischenzeit zwischen Montage Spezialendkappe und Montage Passstück aus Vollmaterial?

ciao Peter

Verfasser:
wemu
Zeit: 09.08.2024 07:57:40
0
3731889
Zitat von Peter 888 Beitrag anzeigen
Hallo

und was ist in der Zwischenzeit zwischen Montage Spezialendkappe und Montage Passstück aus Vollmaterial?

ciao Peter


Deswegen wird üblicherweise vom HB ein Termin mit der NetzeBW vereinbart wo dann beide gleichzeitig vor Ort sind und diese Arbeiten durchführen. Dann gibt es kein dazwischen.

Verfasser:
Schmitt
Zeit: 09.08.2024 08:53:10
0
3731901
Zitat von wemu Beitrag anzeigen
Nach der Demontage der Gastherme (Sept. 2023) wurde vom Kältebauer die Gasleitung mit einem Kupferfitting mit Endkappe verpresst:
Falsch, stimmt nicht denn das ist keine "Endkappe".

Auf das CU Rohr wurde ein Übergangsstück ~ DN 22 x 3/4" aufgepresst und mit Hilfe eines Gewindestopfen das Rohr verschlossen.

Siehe Bild.



Zitat von wemu Beitrag anzeigen
Auf meine Frage hin warum dann zuvor ein Spezialblindstopfen (Nur mit speziellem WZ zu öffnen) vom HB installiert wird erklärte er mir das seit mindestens 8 Jahren der Gasanschluß mit diesem Vollmateial abgeschlossen wird und diese speziellen Blindstopfen nicht mehr notwendig sind.
Wenn nach dieser Aussage "es nicht mehr notwendig ist heißt das nicht, dass es nicht erlaubt ist".

Interessant wäre zu erfahren was in den Bestimmungen des Versorgers zu diesem Punkt vorgeschrieben ist.

Wahrscheinlich steht dort, dass das Rohr verschlossen sein muss und ein unbeabsichtiges öffnen durch geeignete Maßnahmen verhindert werden muss, also z. B. Sicherheitsstopfen ganz egal in welcher Ausführung.


FG.Schmitt

Verfasser:
W. Mo.
Zeit: 09.08.2024 11:01:54
0
3731943
Früher haben wir das zugeschweisst und gut war.

Verfasser:
hanssanitaer
Zeit: 09.08.2024 11:33:02
0
3731949
Zitat von W. Mo. Beitrag anzeigen
Früher haben wir das zugeschweisst und gut war.


So in der Art?

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 09.08.2024 12:17:01
0
3731965
Vielleicht vorher abgedreht :-)

Verfasser:
W. Mo.
Zeit: 09.08.2024 12:52:03
0
3731975
Jep, abdrehen tolle Idee, machst Du nur einmal.

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 09.08.2024 12:59:11
1
3731978
Ach komm, bisschen Sauerstoff da drin macht den Spaß erst zu einem solchen.

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