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Foren
Stromzähler ausbauen - aus 2 mach 1
Verfasser:
Alois Fleischmann
Zeit: 19.01.2018 08:00:58
0
2598837
Hallo,

Ist-Zustand:
EFH mit ELW. Wir in der Hauptwohnung haben einen eigenen Stromzähler und die Mieter in der ELW haben ebenfalls einen eigenen Zähler. Die Zähler befinden sich beide bei uns im Schrank und werden separat abgerechnet. Um die Verträge, Abschlagszahlungen etc. kümmere ich mich.


Jetzt meine Frage:
Besteht grundsätzlich ohne größere Probleme mit Versorger oder Netzbetreiber (Zählereigentümer) die Möglichkeit den Zähler der ELW ausbauen und statt dessen einen "Zwischenzähler" einbauen zu lassen. Wonach dann auch die ELW mit "unserem Strom" versorgt wird?

Weiß jemand was das in etwa kosten würde ode wie groß der Aufwand wäre?


Vorteile mMn:
- Nur noch eine Grundgebühr anstatt zwei und diese wird dann geteilt
- Ich kann meinen Strom der PV-Anlage auch für die ELW verwenden
= Bis dahin Ersparniss von ca. 150€ p.a.
- (Ich glaube dann hat es doch auch etwas mal von Smart-Zähler geheißen, die ab einem gewissen Zeitpunkt rein sollen oder müssen. Dann würden auch noch diese Grundgebühr gespart. Wobei die Zähler vor Kurzem ausgetauscht wurden - Mit diesem Them kenn ich mich aber überhaupt nicht us und habe mich auch noch nicht damit beschäftigt.)

Seitens der Mieter (Verwandtschaft) besteht sicherlich kein Problem! Und für Sie würde sich aufgrund des Zwischenzählers nichts ändern, außer dass es billiger werden würde

Verfasser:
OliverSo
Zeit: 19.01.2018 08:05:47
0
2598840
Kosten wird das irgendwas zwischen 50 und 1500 Euro. Von einfach den vorhandenen zweiten Zähler umklemmen bis hin zu komplett neuem und größerem Zählerschrank, da der vorhandene den aktuellen Versorgerrichtlinien nicht entspricht, ist alles möglich.

Oliver

Verfasser:
Alois Fleischmann
Zeit: 19.01.2018 08:12:17
0
2598845
Vielen Dank Oliver,
zuletzt war der Versorger im Sommer da und hat wie geschrieben den alten Zähler ausgetauscht. Im Schrank befinden sich 4 Zählerplätze. Ich denke da müsste vom Grundaufbau nicht viel gemacht werden.

Wäre das im Fall dass der bauliche Rahmen passt nur ein Umklemmen?

Verfasser:
Dieter C.
Zeit: 19.01.2018 12:56:51
2
2598988
Beachte aber auch die juristischen und steuerlichen Bedingungen. Die meisten Netzbetreiber verbieten den Weiterverkauf des Stromes an Andere, klar da verlieren sie die Mietkosten für die Zähler (100 €/Jahr) - billig verdientes Geld. Ausserdem bist Du dann Netzbetreiber mit allen Pflichten aus der Überwachung Deines Liefernetzes. Steuerlich erhebt sich bei Dir die Frage der Unternehmerschaft als Stromhändler mit der Frage nach der Buchhaltungspflicht, Umsatzsteuerpflicht, Gewerbesteuer etc., denn es ist ja kein Einmalgeschäft sondern ein laufendes, sich wiederholendes Geschäft

Verfasser:
WasserHurra
Zeit: 19.01.2018 14:33:05
2
2599026
Vor ein paar Jahren habe ich auch einen Wechselstromzähler ersatzlos entfernen lassen. Alle Verbraucher waren da schon auf einen Drehstromzähler aufgeschaltet.

Vorherige anfrage bei mehreren Firmen ergaben sehr unterschiedliche Preise für das abbauen des Zählers.

Der teuerste wollte etwas 200 € Netto haben und bei dem Preisgünstigsten habe ich letztendlich mit allem drum und dran weniger als 60 € bezahlt.

Auf das Juristische ist ja schon hingewiesen worden.

Verfasser:
elo22
Zeit: 19.01.2018 15:54:34
1
2599057
Der Mieter hat das Recht sich seinen Lieferanten auszusuchen. Ergo ist da nichts mit Zwischenzähler.


Lutz

Verfasser:
Pxxxxxxxxxxxxxxo
Zeit: 19.01.2018 16:16:56
0
2599069
Hallo,
ich habe ein Tarif ohne Grundgebühr abgeschlossen, als mein alter Versorger die Preise vor ca. 2 Jahre verdoppeln wollte. Einfach mal das Netz bemühen, je nach Verbrauch könnte es sich rechnen.

Verfasser:
chaosummi
Zeit: 19.01.2018 17:40:00
0
2599095
Hallo Herr Fleischmann,

dass der Mieter das Recht auf Lieferantenwahl hat, wurde ja schon geschrieben.
Ich würde aber alleine aus dem Grund davon Abstand nehmen, dass wenn man später nochmal den Zähler eingebaut haben möchte, weil z.B. der Mieter wechselt und der seinen Stromlieferanten selber wählen möchte, die Verteilung auf neuesten Stand gemäß der aktuell gültigen TAB des Netzbetreibers gebracht werden muss, was vermutlich die Einsparungen auffrisst.

Evtl. ist das Thema Mieterstrommodell etwas. Vielleicht in diese Richtung mal einlesen.

Gruß

Chaosummi

Verfasser:
hanssanitaer
Zeit: 19.01.2018 18:28:32
0
2599115
Es gibt bei Einliegerwohnungen die Möglichkeit eine pauschale Nebenkostenabrechnung durchzuführen. In diesem Rahmen könnte man die Mieter gegen Pauschalpreis auch rechtssicher mit Strom aus dem eigenen Zähler versorgen.

Verfasser:
Hannes/esbg
Zeit: 20.01.2018 15:10:08
1
2599445
Die "getrennte" Abrechnung samt Vorschreibung für eine vermietete Wohnung hat nicht nur Nachteile (Zählermiete etc.) sondern auch sehr massive versteckte Vorteile!

Der Strom (oder auch der Gas oder Fernwärmeversorger) darf nach mehrmaliger Mahnung den Verbraucher "abdrehen", egal ob dort jemand friert oder 3 kleine Kinder da sind, wenn Du das als privater Vermieter (mit Versorgungspflicht lt. Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung) machst hast Du allergrößte Probleme!

Der Mieter kann sofort ins nächste Hotel ziehen und Du zahlst ALLES, völlig egal ob der Mieter die Miete oder die Heizung oder die Stromrechnung bei Dir nicht bezahlt hat, vor Gericht gilt der Hundsmiserabelste Mieter als "mehr schutzwürdig" als die "reiche Vermietersau"!

Ein Bekannter von mir der einige Wohnungen hat und diese vermietet, hat einem notorisch nicht zahlenden Mieter (nach mehrfacher Mahnung und Gerichtsurteil) den Strom und die Heizung abgestellt, der Mieter ist sofort ins Hotel gezogen und hat gleichzeitig bei der Polizei Anzeige erstattet!
Der Vermieter musste die 5 Monate Hotel zahlen!

Du mußt in unseren Landen nur ein Arschloch sein und nichts besitzen, dann stehen Dir alle Türen offen und kostenfreie Unterbringung zu!

Verfasser:
Alois Fleischmann
Zeit: 21.01.2018 18:13:19
0
2599931
Danke für eure Beiträge, sehr interessant.

Paar anmerkungen hierzu:

@elo22/Lutz:
Deiner Einschätzung kann ich nicht ganz folgen...
Ich hatte ja geschrieben, dass in der ELW die Verwandtschaft ist und es da keine Probleme geben wird und ich mich zudem bereits um alles in Absprache der Mieter kümmere.
Ein weiterer Punkt, ich hab mich aber da auch nur mal eben etwas eingelessen, ohne die Quellen zu prüfen, wäre, dass dies nur gilt wenn ein Zähler bereits vorhanden ist, was nach einem Mieterwechsel sicherlich nicht mehr der Fall wäre.
Auch die wirtschaftlichen Gründe würden beachtet und grüner kann der Strom auch kaum sein.
Abgesehen davon rational gesehen, warum sollte der Mieter dagegen sein, wenn es weniger kostet, auch wenn er das Recht hat mehr zu zahlen?


@ Dieter
Danke natürlich sehr interessante Punkte die bedacht werden müssen!
Ich bin bereits Unternehmer, das hatte ich aber auch noch nicht erwähnt, verkaufe neben meinem Eigenverbrauch meinen Strom bereits an den Netzbertreiber und zahle dafür auch Netzgebühren, USt., ESt etc. Vom Bereich in dem Gewerbesteuer anfallen würde bin ich dann doch noch etwas weit entfernt, leider ;-)


@Haussanitär
Wir haben bereits eine Warmmiete All Incl. mit den Mietern vereinbart, auch deshalb alles meine eigene Entscheidungen.


@Hannes/esbg
Das ist meine Verwandtschaft und dazu in einer ELW bei selbstbewohnter Hauptwhg., sprich kein großer Kündigungsschutz wie bei einer normalen Mietwhg. UND Ich gehe nicht davon aus, dass ich da mal etwas abdrehen werde/müsste. ....aber sehr interessanter Gedanke.


@chaosummi
Super, vielen Dank!!! Super Idee mit dem "Mieterstromgesetz" (Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Hab nur mal eine Seite davon gelesen, hört sich aber sehr interessant und könnte durchaus eine Alternative sein. DA werde ich mich mal mehr einlesen!

Der Zähler der im Sommer zur ELW verbaut wurde, verfügt auch über zwei Zählbereiche, keine Ahnung wie das heißt, aber ebenso wie unserer Zähler an dem unser Brauchstrom und Eigenverbrauch gezählt wird. Daher dürfte das baulich ja eigentlich gar kein Problem darstellen und bereits vorbereitet sein.

Und die von mir genannte Grundgebühr muss ja, zumindest zunächst mal, an den Versorger entrichtet werden. Was der Netzbetreiber, sofern er überhaupt was verlangt, möchte ist mir nicht bekannt. Hat da noch jemand Infos?


Vielen Dank euch allen.
Hat wieder Gedankenanschübe gebracht!!!!

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