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Foren
Wassserdruck
Verfasser:
Abakus
Zeit: 13.08.2003 01:48:14
0
23669
In den technischen Regeln ( W 403)wurde festgelegt, dass der Wasserversorger (bei Neubaugebieten) einen bestimmten Wasserdruck zu liefern hat. Dieser Mindestwasserdruck beträgt 2 bar für Gebäude mit Erdgeschoss. Pro Etage werden 0,50 bar hinzugerechnet.
Bei historisch gewachsenen Gebieten beträgt der Mindestwasserdruck ebenfalls 2 bar für Gebäude mit Erdgeschoss. Pro Etage werden 0,35 bar hinzugerechnet.
Oberhalb von Hochbehältern und unmittelbar unterhalb von Hochbehältern kann dieser Druck nicht eingehalten werden.
Der Kunde hat sich dann eine Druckerhöhungsanlage einzubauen.

Verfasser:
Der Dahm
Zeit: 07.08.2003 11:54:31
0
23668
hallo Margot,

die Gemeinde ist für den Wasserdruck nur dann Verantwortlich, wenn diese auch ihr Wasser Liefert.

Schauen sie doch einfach mal auf Ihre Wasserrechnung, dort finden sie den zuständigen Ansprechpartner, also ihr WVU (Wasserversorgungs-unternehmen).
Die können ihnen sagen welcher Wasserdruck bei Ihnen am Haus ankommen sollte. Stimmt dieser Wert nicht mit ihrem gemessenen Wert überein, benachrichtigen sie das WVU und bitten um Klärung.

Solleten die Werte übereinstimmen, bleibt ihnen nur eine ordentliche Nennweitenberechnung Ihrer Anlage durchführen zulassen oder eine Druckerhöhungsanlage einzubauen. Die Berechnung sollte jeder Installateurmeister eigentlich beherschen.

MFG
Der Dahm

Verfasser:
Margot
Zeit: 07.08.2003 10:13:40
0
23667
Hallo,

bei unserer Badsanierung haben wir festgestellt, dass der eingehende Wasserdruck bei uns im Haus bei 1,5 bar liegt.
Da ist es natürlich schwierig unsere neue Duschbrause richtig nutzen zu können.

Ist die Gemeinde verpflichtet, uns einen ordentlichen Druck zur Verfügung zu stellen?
Der Bürgermeister verneint dies! Wer kennt sich mit den rechtlichen Gegebenheiten aus??

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